top of page

AGB's

 

 

Cocktail Solution
Inh. Viktor Atlas
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
1.Allgemeines:
Gerichtsstand Wien.
Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen österreichischem Recht.
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Cocktail Solution (Auftragnehmer). Die andere Partei wird als Auftraggeber bezeichnet.Keine Haftung erfolgt für den Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter.
 
2.Vertragsschluß:
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber bezüglich einer Buchung getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Das Bar- und Servicepersonal des Auftragnehmers ist nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diesen abändern.
 
3.Zahlungsbedingungen:
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen des Auftraggebers wie folgt fällig: 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug durch den Auftraggeber zahlbar.
Mahnspesen werden im Falle eines Zahlungsverzuges verrechnet.
Zusätzlich werden alle Kosten eines Inkassobüros oder Anwaltskosten verrechnet.
Ab einer bestimmten Auftragssumme des Auftraggebers, ist eine Anzahlung in Höhe von 30% der Gage bis spätestens 14 Tage (einlangend auf Konto des Auftragnehmers, oder Barzahlung möglich) vor der Veranstaltung durch den Auftraggeber zu tätigen.
Ansonsten behält sich der Auftragnehmer das Recht vor ohne weiteren Schriftverkehr vom Vertrag zurückzutreten.
 
4.Vertragskündigung/Stornierung des Auftraggebers:Vertragskündigung/Stornierung durch den Auftraggeber ist bis 21 Tage vor der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen kostenlos möglich, bedarf jedoch einer schriftlichen Absage, welche spätestens 21 Tage vor der Veranstaltung beim Auftragnehmer einlangen muss.
Bei Stornierung der Veranstaltung durch den Auftraggeber gilt folgender Stornosatz:
20 Tage vor der Veranstaltung: 25% der Vertragssumme.
7 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Vertragssumme.
3 Tage vor der Veranstaltung: 100% der VertragssummeEntfällt der Auftritt durch Verschulden des Auftragnehmers so haftet dieserlediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit jedoch maximal bis zur Höhe der vereinbarten Vertragssumme.
 
Wien, 16.05.2011
 

Cocktail Solution

Barcatering & More

bottom of page